Zum Schiessen mitnehmen:
- ID oder Pass
- Aufforderung Schiesspflicht
- Dienstbüchlein/ Schiessbüchlein
- Persönliche Dienstwaffe
- Gehörschutz
Militärische Schiesspflicht
Die obligatorische Schiesspflicht ist eine ausserdienstliche Pflicht und muss jährlich bis zum 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt werden. Diese Pflicht besteht bis zum Jahr vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht.
Die Schiesspflicht gilt als erfüllt wenn die Schützin resp. der Schütze die obligatorischen Übungen mit 42 Punkten/höchstens 3 Nullern (Stgw 90) oder 120 Punkten/höchstens 3 Nullern (Pist 75) geschossen hat.
Die obligatorische Schiesspflicht ist eine ausserdienstliche Pflicht und muss jährlich bis zum 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt werden. Diese Pflicht besteht bis zum Jahr vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht.
Die Schiesspflicht gilt als erfüllt wenn die Schützin resp. der Schütze die obligatorischen Übungen mit 42 Punkten/höchstens 3 Nullern (Stgw 90) oder 120 Punkten/höchstens 3 Nullern (Pist 75) geschossen hat.
Die Termine für das obligatorische Programm der Feldschützen Dornach finden Sie auf folgendem Link:
https://ssv-vva.esport.ch/p2plus/ssv/schiesstageabfragerec.asp?kanton=SO